förderungen und kosten

Gesetzliche Krankenkassen

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten. Sie müssen:

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung für drei Behandlungen, also:

War eine Behandlung erfolgreich und kommt es zu einer Geburt, hat das Paar wieder einen Anspruch auf drei Behandlungen. Tritt im Rahmen einer Behandlung Eileiter- oder Fehlgeburt (im Ultraschall sichtbar) so wird diese Behandlung nicht auf die Behandlungszahl angerechnet.

Manche gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten über die 50-prozentige Kostenbeteiligung hinaus weitere freiwillige Mehrleistungen an, wie z.B. erweiterte Übernahme von Kosten bis zu 100% durch Rückerstattungen, Kostenübernahme bei Kryokonservierung und Auftauzyklen, Übernahme von Kosten bis zum 42. Geburtstag der Frau. Die Höhe und die Voraussetzungen können sich von Kasse zu Kasse unterscheiden und wechseln häufig. Deshalb ist es ratsam, sich vor der Behandlung genau über die Leistungen der eigenen Krankenkassen zu informieren. Meist muss ein spezieller Antrag gestellt werden.

 

Private Krankenversicherung

Die Leistungen privater Krankenkassen variieren. Von daher ist es schwierig allgemeine Aussagen über die Zuschüsse für eine künstliche Befruchtung zu treffen. Oftmals bieten die privaten aber mehr Leistungen an als die gesetzlichen Versicherungen. Voraussetzung für eine Kostenübernahme oder -beteiligung ist, dass bei dem oder der Versicherten eine organische Ursache für die Unfruchtbarkeit gefunden wird.

Die privaten Krankenkassen verfahren dann nach dem sogenannten „Verursacherprinzip“. Das bedeutet beispielsweise, dass bei männlicher Sterilität (eingeschränktes Spermiogramm) die private Krankenkasse des Mannes sämtliche Kosten der Behandlung übernehmen muss, auch wenn die Ehefrau gesetzlich versichert ist.

Die Erfolgswahrscheinlichkeit muss >15% pro Behandlungszyklus liegen.

Falls all dies nicht der Fall sein sollte, ist keine Verpflichtung seitens der privaten Krankenkassen gegeben, den/die Patienten zu unterstützen. Abhängig vom Versicherungsvertrag muss es keine Altersgrenze und begrenzte Anzahl an Versuchen geben.

Zusätzliche Leistungen

Viele Zusatzleistungen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung, die mittlerweile zum internationalen Standard gehören, wie die Blastozystenkultur, das Kryokonservieren von Embryonen und Vorkernen werden im Allgemeinen nicht von den Krankenkassen übernommen.

Auch die Behandlung mit Spendersamen wird generell nicht von den Kassen getragen.

Ebenfalls ist das Social Freezing keine Leistung der Krankenkassen.

Seit dem 1.7. 2021 wird die Kryokonservierung von Eizellen und Spermien vor potentiell keimzellschädigender Therapie (z.B. Bestrahlung und Chemotherapie) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Kontakt

Telefon: +49 (0)431-55 34 33

E-Mail: info @kinderwunschkiel.de

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Mo. und Do. 14:30 – 18:00 Uhr

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